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Schmuckatelier ZIERKUSS – by Johanna Gradauer

Neustiftgasse 10/1/1

1070 Vienna, Austria

Falls Du Fragen hast, schreib mir gerne über das Mail-Formular und wir finden eine Lösung.

AGB Aufträge

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR AUFTRÄGE & EINZELANFERTIGUNG

  • Dauer: Anbote sind vierzehn Tage lang gültig.

  • Die angegebenen Preise sind Richtwerte. Das Gesamthonorar richtet sich nach der Höhe des finalen Auftragsvolumens.

  • Rechenfehler, Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.

  • Sollte der Goldpreis über 3% steigen (im Vergleich zum Tageskurs der Anbotstellung), werden diese zusätzlichen Kosten an Kund*innen weiterverrechnet.

  • Als Kleinunternehmerin bin ich Umsatzsteuerbefreit laut KleinunternehmerInnengesetz gem. §6 (1) Abs. Zi 27 UstG und hebe daher keine Umsatzsteuer ein.

  • Sollte der Auftrag aus etwaigen Gründen abgebrochen werden, werden Kosten für angefallenen Arbeiten (wie Entwurf etc.) sowie Materialien verrechnet.

  • Zahlung: Die Hälfte des Preises ist bei Beauftragung zu zahlen, die zweite Hälfte bei der Fertigstellung.

  • Salvatorische Klausel: Falls eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam sein sollte, so wird die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle jener unwirksamen Bestimmung gilt diese wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck, der ursprünglich beabsichtigt war, am nächsten kommt.

  • Weitere AGBs für Onlinekäufe und Käufe findest du weiter unten.

AGBS BEI ONLINE KÄUFEN

KUND*INNENDIENST

ZIERKUSS - by Johanna Gradauer

ist ein Wiener Schmuckatelier für tragbare Kunststücke.

Handgemachte, besonderer Schmuck aus recyceltem Gold & Silber und anderen wunderschönen Materialien. Jedes Stück wird handgefertigt in Wien – vom Entwurf über die Anfertigung bis zum finalen Schliff kommt alles aus einer Hand!

AGB Zahlung

ZAHLUNGSMETHODEN IM ONLINE SHOP

 

Nach der Bestellung im Webshop erhältst du sofort eine E-Mail-Bestätigung mit den Kotodaten meines Österreichischen Bankkontos.

 

Bitte überweise den offenen Betrag, denn sobald er eingelangt ist, beginne ich mit der Fertigung deines Schmuckstücks. Oder falls das Stück bereits fertig ist, sende es dir gleich zu.

Deine Rechnung erhältst du dann mit dem Schmuckstück in dem zugesandten Packerl.

Ich wünsch dir alles Liebe aus dem Atelier!

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ONLINE-SHOP KÄUFE

RÜCKTRITTSRECHT

Die folgenden AGBs wurden zitiert vom Österreichischen Unternehmensserviceportal, Quelle: Allgemeines zum Rücktrittsrecht (usp.gv.at)

 

Verbraucherinnen/Verbraucher aus Österreich können von einem im Fernabsatz mit einer Unternehmerin/einem Unternehmer geschlossenen Vertrag – d.h. auch bei Online-Shops – innerhalb einer bestimmten Frist zurücktreten. Als Unternehmer/Unternehmerinnen (nach dem zur Anwendung kommenden Konsumentenschutzgesetz) gelten z.B. auch Vereine oder juristische Personen des öffentlichen Rechts ( z.B. Bund, Länder, Gemeinden, gesetzliche Berufsvertretungen).

Um einen im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (Fernabsatzvertrag) handelt es sich, wenn keine gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien zum Abschluss des Vertrags erforderlich ist, wie z.B. bei einem Vertragsabschluss via Internet oder Telefon. Voraussetzung ist, dass die Unternehmerin/der Unternehmer über ein organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem verfügt, z.B. über eine Website, und dass bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel (Briefe, Internet, Fax, Telefon) verwendet werden.

Für den Rücktritt reicht es aus, dass die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird. Es müssen keine Gründe für den Rücktritt angegeben werden.

Das Rücktrittsrecht gilt auch für Verträge beim Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten im Fernabsatz. Diese fallen anders als sonstige Gesundheitsdienstleistungen in den Anwendungsbereich des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes.

Darüber hinaus wurde eine Bagatellgrenze gezogen: wenn das von der Verbraucherin/vom Verbraucher zu zahlende Entgelt bis zu 50 Euro beträgt, gibt es bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kein Rücktrittsrecht. Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz ist insgesamt auf solche Verträge nicht anwendbar.

RÜCKTRITTSFRIST

Quelle: Rücktrittsfrist (usp.gv.at)

Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage. Die Verbraucherin/der Verbraucher muss bei seinem Rücktritt keine Gründe angeben.
 

Die Rücktrittsfrist beginnt

  • bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses

  • bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen

    • mit dem Tag, an dem die Verbraucherin/der Verbraucher die Ware besitzt.

    • wenn die Verbraucherin/der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, an dem Tag, an dem die Verbraucherin/der Verbraucher die zuletzt gelieferte Ware besitzt.

    • bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem die Verbraucherin/der Verbraucher die letzte Teilsendung besitzt.

    • bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem die Verbraucherin/der Verbraucher die zuerst gelieferte Ware besitzt.
       

Die Rücktrittsfrist beginnt in jedem der oben angeführten Fälle auch dann zu laufen, wenn eine von der Verbraucherin/dem Verbraucher benannte dritte Person die Ware in ihren/seinen Besitz übernimmt. Voraussetzung ist allerdings, dass die dritte Person nicht als Beförderin/Beförderer der Ware tätig war.

  • Die Rücktrittsfrist beginnt bei einem Vertrag, welcher eine nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge angebotenen Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, Fernwärme oder die Lieferung von Software (z.B. Computerspiele, Musik, Apps, Texte aus dem Internet) – sofern diese nicht auf einem körperlichen Datenträger (z.B. DVD, CD) gespeichert ist – zum Gegenstand hat, mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Eine längere Rücktrittsfrist kann vereinbart werden, eine Verkürzung dieser Frist ist ausgeschlossen.

AUSÜBUNG DES RÜCKTRITTSRECHTS

Quelle: Ausübung des Rücktrittsrechts (usp.gv.at)

Die Erklärung des Rücktritts vom Vertrag durch die Verbraucherin/den Verbraucher ist an keine bestimmte Form gebunden. Das bedeutet, dass auch eine via SMS oder mittels Telefonanruf erfolgte Rücktrittserklärung wirksam ist. Es besteht auch die Möglichkeit, den Rücktritt vom Vertrag durch das Muster-Widerrufsformular | Teil B (→ RIS) zu erklären. Es ist ausreichend, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgeschickt wird.

Die Verbraucherin/der Verbraucher muss bei ihrer/seiner Rücktrittserklärung keine Gründe für den Rücktritt angeben.

Wird der Rücktritt vom Vertrag mittels Brief erklärt, so ist es ausreichend, wenn der Brief innerhalb der Rücktrittsfrist beim Postamt aufgegeben wurde. Unabhängig davon, ob die Rücktrittserklärung erst nach Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist bei der Online-Shop-Betreiberin/dem Online-Shop-Betreiber einlangt.

Ratsamer ist es allerdings, eine Rücktrittserklärung immer schriftlich, durch zum Beispiel einen Brief (Postaufgabeschein, auf welchem das Datum der Postaufgabe des Briefes vermerkt ist, aufheben), eine E-Mail oder eine SMS zu verfassen. Es ist empfehlenswert, sich die Rücktrittserklärung aufzuheben, um den rechtzeitigen Rücktritt nachweisen zu können.

Wird der Verbraucherin/dem Verbraucher eine unbestellte Ware (sofern dies nicht durch einen Irrtum geschehen ist) von einer Unternehmerin/einem Unternehmer zugeschickt, muss diese auch nicht bezahlt werden. Die unbestellte Ware kann auch behalten oder einfach weggeworfen werden, die Verbraucherin/der Verbraucher ist nicht verpflichtet, die Ware zurückzuschicken. Im Falle einer irrtümlichen Versendung muss die Verbraucherin/der Verbraucher dies allerdings der Unternehmerin/dem Unternehmer mitteilen oder die Ware an diese/diesen zurückschicken.

Rechtsgrundlagen: Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)

Pflichten der Online-Shop-Betreiberin beim Verbraucher*innenrücktritt

Quelle: Pflichten des Online-Shop-Betreibers beim Verbraucherrücktritt (usp.gv.at)

 

Tritt die Verbraucherin/der Verbraucher vom Vertrag zurück, muss die Online-Shop-Betreiberin alle von der Verbraucherin/dem Verbraucher geleisteten Zahlungen (einschließlich der Lieferkosten) unverzüglich (spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung) zurückerstatten.

Die Online-Shop-Betreiberin muss für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das die Verbraucherin/der Verbraucher für die Zahlung verwendet hat. Das bedeutet, dass eine Rückerstattung der Zahlung zum Beispiel in Form von Gutscheinen nicht möglich ist, sofern die Verbraucherin/der Verbraucher nicht bereits mit Gutscheinen bezahlt hat.

Zwischen Verbraucherin/Verbraucher und Online-Shop-Betreiberin kann auch ein anderes Zahlungsmittel (z.B. Gutscheine) für die Rückzahlung der geleisteten Zahlungen vereinbart werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verbraucherin/dem Verbraucher hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Bei Kaufverträgen und bei sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen kann die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber die Rückzahlung verweigern, bis sie/er

  • entweder die Ware zurückerhalten hat

  • oder die Verbraucherin/der Verbraucher ihr/ihm einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat.

Dies gilt nicht, wenn die Online-Shop-Betreiberin angeboten hat, die Ware selbst abzuholen.

Rechtsgrundlagen Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)

Verbraucher*innenrücktritt vom Kaufvertrag

Quelle:Verbraucherrücktritt vom Kaufvertrag (usp.gv.at)

 

Tritt die Verbraucherin/der Verbraucher von einem Kaufvertrag oder einem sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Vertrag zurück, muss sie/er die Ware unverzüglich (spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung) an die Online-Shop-Betreiberin zurückstellen. Dies gilt nicht, wenn die Online-Shop-Betreiberin angeboten hat, die Ware selbst abzuholen. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wurde.
 

Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind von der Verbraucherin/dem Verbraucher zu tragen. Dies gilt nicht, wenn die Online-Shop-Betreiberin sich bereit erklärt hat,

  • diese Kosten zu tragen oder

  • wenn sie es unterlassen hat, die Verbraucherin/den Verbraucher über ihre/seine Kostentragungspflicht aufzuklären.
     

Die Verbraucherin/der Verbraucher hat der Online-Shop-Betreiberin nur dann eine Entschädigung für die Minderung des Verkehrswertes der Ware zu zahlen, wenn der Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist. Das bedeutet für die Verbraucherin/den Verbraucher, dass sie/er nur dann entschädigungspflichtig wird, wenn die Ware über das für eine Prüfung erforderliche Ausmaß hinaus gebraucht wird und dadurch ein Wertverlust eintritt. Die bloße Entnahme der Ware aus ihrer Verpackung und ihre erste Inbetriebnahme um festzustellen, ob sie gebrauchsfähig ist, machen die Verbraucherin/den Verbraucher auf keinen Fall entschädigungspflichtig.

Wird ein Schmuckstück bestellt, darf die Verbraucherin/der Verbraucher dieses nur anprobieren, jedoch nicht tragen.

Die Verbraucherin/der Verbraucher haftet nicht für einen Wertverlust, wenn sie/er von der Online-Shop-Betreiberin/dem Online-Shop-Betreiber nicht über das Bestehen eines Rücktrittsrechts aufgeklärt wurde.

Kein Rücktrittsrecht besteht unter anderem bei:

  • Waren, deren Preis von Finanzmarktschwankungen abhängt, die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können

  • Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder auf die persönlichen Bedürfnisse der Verbraucherin/des Verbrauchers zugeschnitten sind (zB. Einzelanfertigug, Ringanfertigung für spezielle Ring-Grösse, Gravierter Schmuck.)

Wird der Verbraucherin/dem Verbraucher eine unbestellte Ware (sofern dies nicht durch einen Irrtum geschehen ist) von einer Unternehmerin/einem Unternehmer zugeschickt, muss diese auch nicht bezahlt werden. Die unbestellte Ware kann auch behalten oder einfach weggeworfen werden, die Verbraucherin/der Verbraucher ist nicht verpflichtet, die Ware zurückzuschicken. Im Falle einer irrtümlichen Versendung hat die Verbraucherin/der Verbraucher dies allerdings der Unternehmerin/dem Unternehmer mitzuteilen oder die Ware an diese/diesen zurückzuschicken.

Weiterführende Links: Verein für Konsumenteninformation (→ VKI)

Rechtsgrundlagen: Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)

Salvatorische Klausel

Falls eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diese wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck, der ursprünglich beabsichtigt war, am nächsten kommt.

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B2B GESCHÄFTE

B2B Geschäfte werden gerne direkt miteinander vereinbart, so lassen sich sämtliche Details bestens miteinander besprechen.Iich freue mich auf eine Nachricht oder ein persönliches, vereinbartes Treffen im Schmuckatelier in der Neustiftgasse 10, 1070 Wien - alles Liebe!

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